Corona-Info-Seite

Stand-12.09.2022

Wichtige News

 

Zum 01.10.2022 gelten die neuen Corona-Schutzmaßnahmen, vorraussichtlich bis 07.04.2023. 


Liebe Sportfreunde,


Der Bundestag hat neu Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen.
Dieser neuen Rechtsrahmen soll vom 01.10.2022  bis 07.04.2023 gelten.


Wenige grundsätzliche Regelungen, die der Bund vorgibt, werden durch flexibel einsetzbare Maßnahmen ergänzt, die die Länder nach Lage der Dinge zusätzlich festlegen können.


Da sich hierdurch immer wieder Änderungen ergeben können, unsere Bitte an Euch:

Schaut bitte immer wieder auf dieser Seite nach und beachtet auch die Aushänge und Informationen, die wir an die Übungsleiter weitergeben, sobald sich Änderungen ergeben.


Informieren könnt Ihr Euch auf dieser Seite zu folgenden Themenbereichen

  1. Allgemeinen Informationen und Hygieneregelungen
  2. Was gilt derzeit beim TSV ?
  3. Infos und Unterlagen für Teilnehmer
  4. FAQ-Liste zu Fragen bei
    Ansteckung, Verdacht auf Ansteckung oder Kontakt zu einer Infizierten Person
  5. Informationen von Gesetzgeber und Verbänden



Allgemeine Informationen und Hygieneregelungen

Die nachfolgende Grafik des Gesundheitsministeriums listet auf:

  1. Welche Vorgaben durch den Bund grundsätzlich für den Zeitraum vom 01.10.22 bis 07.04.23 vorgegeben sind.
  2. Was generell im ganzen Bundesgebiet gilt.
  3. Was die Länder zusätzlich festlegen können.

WAS GILT DERZEIT BEIM TSV ?

Momentan (Stand 12.09.2022) gibt es keine Einschränkungen.


Schaut bitte immer wieder auf dieser Seite nach und beachtet auch die Aushänge und Informationen, die wir an die Übungsleiter weitergeben, sobald sich Änderungen ergeben.

INFOS UND UNTERLAGEN FÜR TEILNEHMER

Hygienekonzept

Derzeit ist kein Hygienekonzept erforderlich.

Verhaltensregeln

Die wichtigsten Verhaltensregel
kurz zusammengefasst.

Strafen und Bußgelder

Wir wollen nicht drohen, aber dennoch wichtig zu wissen, dass Bußgelder an Mitglieder weitergereicht werden können, wenn diese die Regelungen nicht einhalten.

FAQ-Liste zu Fragen bei
Ansteckung, Verdacht auf Ansteckung oder
Kontakt zu einer Infizierten Person

  • Ich habe einen Verdacht auf Ansteckung wegen Symptomen, hatte aber keinen (mir bekannten) Kontakt zu einer infizierten Person

    In diesem Fall sollte:

    1. Ein Schell-, oder Selbsttest durchgeführt werden
    2. Ggf. an mehren Folgetag wiederholen
    3. Die Kontakte über die häusliche Gemeinschaft hinaus, eingeschränkt werden.
    4. Bei positivem Testergebnis bitte das (in den nachfolgenden Antworten beschriebene) Vorgehen einhalten.


  • Ich hatte engen Kontakt zu einer infizierten Person

    In diesem Fall Bitte folgendes beachten:

    1. Kontakt zu anderen Personen (speziell Risikopersonen) einschränken
    2. AHA+L-Formel beachten: Abstand wahren, Hygieneregeln berücksichtigen, im Alltag FFP2-Maske tragen und lüften.
    3. Regelmäßig testen:  Selbsttest eigenständig beschafft, oder Testmöglichkeiten im Betrieb,  oder Test in Teststationen 
    4. Wenn möglichArbeit im Homeoffice, möglichst keinen Kontakt zu anderen Mitarbeitern haben, stets eine FFP2 Maske tragen, wenn Kontakt zu weiteren Personen besteht.
    5. Selbstbeobachtung für 14 Tage - nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person auf Corona-spezifische Symptome achten
    6. Falls Krankheitszeichen auftreten - Unverzüglich Selbstisolation,  ärztliche Abklärung. Sollte das PCR- Testergebnis positiv ausfallen, wird dies dem Gesundheitsamt vom Labor mitgeteilt. Bitte bei der Testung unbedingt eine Email-Adresse oder Handynummer zur Kontaktaufnahme angeben.

  • Bin ich eine enge Kontaktperson?

    Als enge Kontaktpersonen zählen gemäß Robert-Koch Institut die folgenden Gruppen:

    1. Aufenthalt im Nahfeld des Falls (<1,5 m) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz (adäquater Schutz = Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2- Maske).
    2. Gespräch mit dem Fall (Gesicht zu Gesicht, Abstand unter 1,5 m, unabhängig von der Gesprächsdauer) ohne adäquaten Schutz oder direkter Kontakt, auch mit respiratorischem Sekret.
    3. Aufenthalt von Kontaktperson (und Fall) im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole (z.B. bei schlechter Lüftung), unabhängig vom Abstand für länger als 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt MNS (Mund-Nasen-Schutz) oder FFP2-Maske getragen wurde. Als enge Kontaktperson gelten grundsätzlich alle Personen im gemeinsamen Haushalt.

  • Ich habe einen positiven Selbsttest

    1. Sofortige, unaufgeforderte Durchführung eines PCR-Test über den Hausarzt oder das Testzentrum veranlassen.  - Dabei unbedingt die Mailadresse und Handynummer angeben!
    2. Information der Mitglieder des eigenen Hausstandes und von engen Kontaktpersonen vornehmen
    3. Die Information des Gesundheitsamtes ist noch nicht erforderlich
    4. Sofort in häusliche Selbstisolation begeben, bis das Ergebnis des PCR-Test vorliegt
    5. -  Ergebnis negativ - Beachten, dass die Isolation erst beim Vorliegen des negativen Tests endet.
    6. - Ergebnis ist positiv  -  Die Absonderung wird vorgesetzt. 
    7. Weitere Anordnungen erfolgen über das Gesundheitsamt

  • Ich habe einen positiven Schnelltest

    1. Sofortige, unaufgeforderte Durchführung eines PCR-Test über den Hausarzt oder das Testzentrum veranlassen - Dabei unbedingt die  Mailadresse und Handynummer angeben!
    2. Information der Mitglieder des eigenen Hausstandes und von engen Kontaktpersonen
    3. Die sofortige Information des Gesundheitsamtes ist hier erforderlich!
    4. Sofort in häusliche Selbstisolation begeben, bis das Ergebnis des PCR-Test vorliegt.
    5. - Ergebnis negativ  - Die Isolation endet erst beim Vorliegen des negativen Tests
    6. - Ergebnis ist positiv - Die Absonderung wird vorgesetzt.
    7. Weitere Anordnungen erfolgen über das Gesundheitsamt

  • Ich habe einen positiven PCR-Test

    Das positive Testergebnis wird vom Arzt/Labor an das Gesundheitsamt gemeldet.

    1. Die Häusliche Quarantäne ist einzuhalten
    2. Das Gesundheitsamt verschickt eine Mail. Trifft diese nicht innerhalb von 5 Tagen ein,
    3. Bitte das Kontaktformular des Landratsamtes nutzen.
    4. Das weiter Vorgehen wird vom Gesundheitsamt vorgegeben

  • Wo finde ich weitere Informationen

    Weitere Informationen zum Verhalten in diesen Coroana-Zeiten, dem Vorgehen bei Verdachtsfällen , bekannten oder vermuteten Ansteckungen findet ihr.

    1. Auf der Internetseite des Landratsamtes
    2. Auf der Seite der Bay. Staatsregierung
    3. Auf der Seite des Bay. Gesundheitsministerium
    4. Auf der FAQ-Liste des Bay. Innenministeriums

INFORMATIONEN GESETZTGEBER & VERBÄNDE