Einladung zur Mitgliederversammlung
Alfred Ebert • 12. Juni 2021
Einladung und weitere Infos zur Generalversammlung am 04.07.2021in der Riedblickhalle
Am 08.03.2020 hatte wir unsere letzte Generalversammlung und am 16.03.2020 wurden in Bayern der Katastrophenfall und somit der 1. Lockdown ausgerufen.
Seither war ein normales Vereinsleben nicht mehr möglich. Die fortlaufenden Lockdowns und damit verbundenen Versammlungsverbote haben bisher auch die Durchführung der Generalversammlung verhindert.
Darum die Versammlung in der Riedblickhalle
Nach der 13. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung § 7 Abs. 2 Nr. 2, sind Vereinsversammlungen jetzt wieder möglich, wobei der Gesetzgeber Einschränkungen macht, bzw. Spielräume gibt, die es einzuhalten gilt.
Z.B. richtet sich die zulässige Teilnehmerzahl danach, wie hoch der Inzidenzwert zum Zeitpunkt der Veranstaltung ist (unter 50, oder zwischen 50 und 100, oder über 100). Je nach Höhe dieses Wertes dürfen Versammlungen mit bis zu 25 oder bis zu 50 Personen in der Halle, oder bis zu 50 bzw. 100 Personen unter freiem Himmel stattfinden.
Geht der Inzidenzwert über 100, ist auch dies nicht möglich.
Eine Besonderheit ist noch, dass Vollständig geimpfte und genesene Personen bei Vereinssitzungen nicht mit zählen.
Geht der Inzidenzwert über 100, ist auch dies nicht möglich.
Eine Besonderheit ist noch, dass Vollständig geimpfte und genesene Personen bei Vereinssitzungen nicht mit zählen.
Um ggf. auf die sich daraus ergebenden Anforderungen schnell und flexibel reagieren zu können,
findet die GV daher dieses Jahr in Riedblickhalle statt.
Je nach Inzidenzlage und Teilnehmerzahl kann die Versammlung in, oder vor der Riedblickhalle durchgeführt werden. Und für den Extremfall (Inzidenzwert steigt über 100) könnte noch die Variante Autokino gewählt werden, wovon derzeit aber niemand ausgeht.
Nun zur Generalversammlung
Alle Mitglieder sind zur diesjährigen Generalversammlung am 04.07.2021 - 18:00 Uhr in der Riedblickhalle
herzlich eingeladen.
herzlich eingeladen.
Das Einladungsschreiben steht hier
zum Download bereit.
Nachfolgend die Tagesordnungspunkte:
Tagesordnung
- Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
- Totengedenken
- Verlesen des Protokolls von 2020
- Kassenbericht mit anschließender Entlastung
- Wahl der Kassenprüfer
Aufgrund der Satzungsänderung bei der letzten Generalversammlung, sind die Kassenprüfer
auf drei Jahre in das Amt zu wählen. Diese Wahl steht erstmalig an. - Bericht des Vorstands
- Mitgliedsbeiträge 2020
Die Mitgliederversammlung ist lt. Satzung § 11 Abs. 7 d und e für die Themen Betragswesen
und Rücklangenbildung zuständig. Coronabedingt sollen hierzu Beschlüsse gefasst werden. - Berichte der Abteilungsleiter
- Pause
- Kosten und Finanzierung der Baumaßnahme
Der Kosten- und Finanzierungsplan soll vorgestellt und von der Mitgliederversammlung bestätigt werden. - Kauf des Grundstücks am neuen Vereinsheim
Die Mitgliederversammlung soll dazu beschließen, ob der Vorstand beauftragt wird, mit der Gemeinde Buttenwiesen
den Kauf des Grundstücks am Tennisplatz/Vereinsheim zu vereinbaren. - Kreditaufnahme zur Baumaßnahme
Die Mitgliederversammlung soll beschließen,
ob eine Kreditaufnahme im Zusammenhang mit der Baumaßnahme erfolgen darf. - Ehrungen
- Wünsche und Anträge
Auf Euer Kommen freut sich die Vorstandschaft!
Anträge zur Generalversammlung können bis zum 25.06.2021 eingereicht werden bei:
Alfred Ebert, Nachtweide 6, 86647 Buttenwiesen

Nach dem Totengedenken durch Andrea Ebert, wurde das Versammlungsprotokoll von 2025 durch den kommissarischen Schriftführer Thomas Sommer verlesen. Anschließend legte der Schatzmeister Dominik Braun den Kassenbericht vor. Er informierte detailliert und transparent über die Vereinsfinanzen. Im Folgenden stellte Markus Binswanger die Mitgliederbewegungen des vergangen Jahres anhand verschiedener Diagramme übersichtlich dar.

Auch dieses Jahr waren die Kinder, Eltern und Großeltern beim Kinderfaschingsball des TSV Buttenwiesen voller Begeisterung dabei. Die Höhepunkte des Faschingsballs bestanden wie immer in den gelungenen Auftritten der Tanzgruppen. Den Anfang machen dabei die “Tweeties“, die, genauso wie die “Smileys“ und “Happies“ von der Begeisterung der Begeisterung der Besucher getragen, ohne Zugabe nicht von der Bühne kamen. Dancing “next Level“ wurde von den “All Stars“ und “The Passion“ geboten“, die gekonnt und cool zeigten, wohin es für die jüngeren Tanzgruppen noch gehen kann.

WEITERE INFOS ZUM THEMA: Wer ist der Chef beim TSV? Hier muss mit einem weit verbreiteten Mythos aufgeräumt werden. Der Chef in einem Verein sind die Mitglieder ! Diese wählen in der Mitgliederversammlung (das höchstes Vereinsorgan) die Vorstandschaft und beauftragt diese mit der Geschäftsführung. Die Aufträge ergeben sich aus der Satzung und Einzelbeschlüssen der Mitgliederversammlung. Warum ist es dann wichtig eine Vorstandschaft zu haben? § 26 BGB regelt, dass jeder Verein einen Vorstand haben muss, der den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Ohne Vorstandschaft ist ein Verein nicht überlebensfähig, da nur diese für den Verein Rechtsgeschäfte bestellen kann.

Die Veranstaltung fand in der Mehrzweckhalle statt, begleitet von Weihnachtsmusik und einer fröhlichen Atmosphäre. Die Trainerinnen Leonie Kratzer und Katharina Schmid waren sichtlich stolz auf ihre Schützlinge, die seit dem Gaukinderturnfest im Mai 2025 einige neue Turnelemente erlernten. Die Chance, diese Elemente, in einem ungezwungenen Wettkampfrahmen zu testen, war sicherlich auch schon eine gute Vorbereitung auf das bevorstehende Gaukinderturnfest im Mai 2026 in Harburg.

Mit breiter Brust reisten die Teams aus Buttenwiesen an, denn jede Mannschaft hat bereits den Titel das Gaumeisters in der Tasche. Auch wusste man im Lager der Zusamtaler, dass der Turngau Oberdonau und der TSV Harburg erfahrene Ausrichter von Wettkämpfen sind. Somit war der Ablauf des Wettkampfes deutlich flotter als 2024.




