Fragen und Antworten zu den neuen Beiträgen

Vorstandschaft • 3. August 2023

Liebe Mitglieder,

derzeit erreichen die Vorstandschaft viele Anfragen zu den neuen Beiträgen.


Viele Mitglieder wünschen sich die Aufklärung dazu, wie es zu der Beitragsanpassung gekommen ist, da ihnen die Zusammenhänge hierzu nicht bekannt sind.

Nachfolgend erläutern wir von der Vorstandschaft daher gerne, wie es zur Beitragsanpassung gekommen ist, ob es ein Sonderkündigungsrecht gibt und und welche Aufgaben die Vorstandschaft in diesem Zusammenhang hat.


Wie ist es zur Beitragsanpassung gekommen?


Die Beiträge im Verein werden durch die Mitglieder festgelegt.
Dies erfolgt in der Mitgliederversammlung (beim TSV auch Generalversammlung genannt).

Anträge zur Beitragsanpassung können von jedem Mitglied und/oder der Vorstandschaft zur Mitgliederversammlung gestellt werden, soweit dies im Rahme der Satzungsregelungen geschieht.

Im Falle der aktuellen Beitragsanpassung lagen der Vorstandschaft zur Mitgliederversammlung zum 16.04.2023 drei Anträge vor.

Die Vorschläge (Anträge) hatten folgende Inhalte:

In der Tabelle sind die angenommenen Vorschläge gelb hinterlegt.

Die blaue Schrift kennzeichnet, ob Änderungen zum bisherigen Stand vorgeschlagen wurden.


Die anwesenden Mitlieder haben in der Mitgliederversammlung somit festgelegt:

  • dass die Grundbeiträge nach dem Vorschlag durch das Mitglied 2 neu festgelegt werden.
  • Bei den Abteilungsbeiträgen wurde für die Abteilung Tennis der Vorschlag der Vorstandschaft angenommen und für den Abteilungsbeitrag des Turnleistungszentrums wurde für den Vorschlag des Mitglied 1 gestimmt.


Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?


Die kurze Antwort ist - grundsätzlich nein.

Warum?

Ein Verein darf hier nicht mit einem kommerziellen Dienstleister verglichen werden. Mit dem Eintritt in einen Verein erkennt man die Satzungsregelungen des Vereins an. Im Gegensatz zu einem kommerziellen Dienstleister hat jedes Mitglied im Verein ein Mitverwaltungsrecht, z.B. durch ein Teilnahme- und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Somit legen die Mitglieder selbst fest, welche Regeln im Verein gelten. Im Rahmen dieser Möglichkeit kann jedes Mitglied selbst Mitbestimmen welcher Regelungsrahmen im Verein gilt. Dazu gehört auch die Mitbestimmung bei Beitragsanpassungen und die Regelungen für den Vereinsein- und -austritt.

   

Was ist die Aufgabe der Vorstandschaft?


Die Vorstandschaft wird durch die Mitglieder gewählt um die Rechtsgeschäfte für den Verein zu tätigen, den Vereinsbetrieb zu organisieren und auf die Einhaltung der Vereinsregelungen zu achten.

In diesem Rahmen fällt der Vorstandschaft auch die Aufgabe zu, die durch die Mitglieder festgelegten Beschlüsse umzusetzen.

Im Falle der Beitragsanpassungen also die Aufnahmeanträge anzupassen und für den Einzug der festgelegten Beiträge zu sorgen und ggf. säumige Zahler zu mahnen.

Ein Handlungsspielraum wurde der Vorstandschaft hierzu durch die Mitgliederversammlung  nicht eingeräumt.


Erwähnt sein noch, dass beim TSV Buttenwiesen, wie bei den meisten Vereinen, die Vorstandschaft ehrenamtlich und somit unentgeltlich für den Verein tätig ist.


Liebe Mitglieder, wir hoffen mit den Ausführungen eure Fragen ausreichen beantwortet zu haben.


Besten Dank

Eure Vorstandschaft



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